Durch gute Schriftdolmetschung verringert sich für schwerhörige Menschen die kognitive Anstrengung, an einem Meeting oder einer Veranstaltung teilzunehmen. Das sorgt auch im Vorfeld für mehr Gelassenheit.
Anders als automatisch erzeugte Untertitel nutzen Schriftdolmetscher bei Bedarf alle Satz- und Sonderzeichen zur verständlichen Verschriftlichung von Lehr- und Gesprächsinhalten.
Vor jedem Redebeitrag wird kenntlich gemacht, wer gerade spricht, damit Gesprächsbeiträge und Argumente klar zugeordnet verfolgt werden können.
Alle Fachgebiete können gedolmetscht werden und mit Vorbereitungsmaterial können die Schriftdolmetscher besonders exakte Arbeit leisten.
Schriftdolmetschung kann auch akustische Vorkommnisse kenntlich machen, sodass auch ein Klopfen an der Tür aus der Live-Mitschrift ersichtlich wird.
Dank des individuellen Zugangs zur Live-Mitschrift über Laptop, Tablet oder Smartphone können Sie in Ihrer eigenen Geschwindigkeit mitlesen und auch zurückscrollen. Anders als Untertitel sind Live-Mitschriften nicht flüchtig. So können im Meeting Notizen gemacht oder ein Protokoll erstellt werden, ohne den Anschluss zu verlieren.
Über einen Link oder QR-Code ist es vor Ort oder Online problemlos möglich die Live-Mitschrift aufzurufen und zu verfolgen. Sie können sich auf einer Veranstaltung frei bewegen. Im Berufs- und Bildungskontext wird mehr und mehr auf mobile Mikrofontechnik vor Ort gesetzt, um Online-Schriftdolmetscher zuzuschalten.
Durch Schriftdolmetschung fällt berufliche Qualifizierung leichter. Versierte Schriftdolmetscher setzen Schulungsinhalte nahezu 1:1 in die Live-Mitschrift um. Als sogenannter Nachteilsausgleich ist es möglich redigierte Mitschriften von Seminar oder Weiterbildung zu beauftragen, um bei der Nachbereitung nachlesen zu können, wie Sachverhalte und Lösungsansätze im Unterricht diskutiert und erläutert wurden.
Zeigen Sie sich professionell, engagiert und selbstbestimmt, indem Sie den aktiven Umgang mit der an sich unsichtbaren Schwerhörigkeit zu Ihrem Vorteil nutzen.
Bei einer anerkannten Hörschädigung ab einem Grad von 50 (im beruflichen Kontext bei einem Grad von 30 mit erfolgter „Gleichstellung“) wird der Einsatz von Schriftdolmetschern in vielen Bereichen von unterschiedlichen Kostenträgern gefördert. Da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, sind Schwerhörigenverbänden und Integrationsämtern der betreffenden Region gute Ansprechpartner, um sich beraten zu lassen. Für eine Förderung im beruflichen Kontext ist übrigens der Standort der Arbeitsstelle ausschlaggebend, nicht der Wohnort.